Ein Schritt vor, zwei Schritte zurück.
Unter diesem Untertitel könnte die Vorlage zur 12. Änderung des digitalen Flächenwidmungsplans der Freistadt Rust stehen.
Auf der einen Seite - die Änderungen durch die Rastplätze des Projektes "Wanderbares Rust", welches klar im Zeichen des nachhaltigen und sanften Tourismus steht.
Auf der anderen Seite hingegen, die Umwidmung eines 2,8 ha großen Areals von Grünland auf Freizeitparkfläche zur Nutznießung durch die Compagnie des Alpes, die Eigentümergesellschaft des Family Parks.
Am 8.Mai gab es hierzu eine Veranstaltung, organisiert von der Gemeinde und der Compagnie des Alpes, die - ausschließlich - den Gemeinderäten dieses Vorhaben als “Masterplan” präsentiert hat.
Fazit: Die geplante Flächenumwidmung der 2,3 ha großen Fläche (GSt-Nr. 2392) bringt erhebliche ökologische, infrastrukturelle und strategische Risiken mit sich - bei fragwürdigem Nutzen. Sie erfolgt ohne echte Bürgerbeteiligung, ohne verkehrliche Gesamtlösung und im offenen Widerspruch zu den erklärten Zielen der Ruster Tourismus- und Stadtentwicklung. Eine Zustimmung wäre voreilig und langfristig schädlich.
So wie es ausschaut, wird die Änderung wahrscheinlich mit einer Mehrheit im Gemeinderat beschlossen werden. Wir vom Forum Zukunft Rust - FZR werden dies aber nicht tun.
Ein gesamtes Verkehrskonzept fehlt noch immer, und die Kosten dafür tragen nach wie vor die Anrainergemeinden. Auch wenn beträchtliche Summen durch die Lustbarkeitsabgabe in die Gemeindekasse(n) gespült werden, sollten sich die Verantwortlichen dennoch ihrer Verantwortung bewusst sein und hier nachhaltig denken. Die Compagnie des Alpes ist ein börsennotiertes Unternehmen, für das nur eine Kennzahl zählt: Wachstum und Umsatz. Zu glauben, diese Erweiterung in Millionenhöhe wäre eine Investition in Qualität, nicht in höhere Besucherzahlen, ist simple und einfach reine Utopie.
Deshalb haben unsere Mandatare und Aktivist*innen Einwände (sogenannte Erinnerungen) am Magistrat eingebracht. Ob, und in welcher Form der Gemeinderat auf diese eingeht, ist ungewiss, da Erinnerungen keinen Rechtsanspruch darstellen.
Hier gelangen Sie zu den Anträgen und Erinnerungen des FZR: Anträge & Erinnerungen